benjamin wojcik photography
Benjamin Wojcik
Steinbrinkstr. 75
44319 Dortmund
info@benwodo.de
+49 178 85 90 43 0
Finanzamt Dortmund-Unna
Steuernd.: 316/5336/3132
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Benjamin Wojcik Photography
Stand: 24.05.2018
§ 1 Geltung und Allgemeines
(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt)
gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von
Benjamin Wojcik Photography (im Folgenden Fotograf genannt), d.h. für alle
durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie sind Bestandteil aller
Verträge, die ich mit meinen Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt) über die von mir
angebotenen Leistungen schließe.
(2) Diese AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses,
welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Haben
die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden
AGB vor.
(3) „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte,
insbesondere Bildaufnahmen, gleich in welcher technischen Form oder mit welchem Medium
sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter
Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Diapositive, Negative usw.).
(4) „Fotoshooting“ im Sinne dieser AGB bezeichnet den geplanten und organisierten
Zeitabschnitt, in dem Fotografien für den vereinbarten Auftrag gemacht werden.
§ 2 Auftragsausführung
(1) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Fotografen, in dem alle
vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom
Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Den zeitlichen und örtlichen Ablauf des Fotoshootings vereinbaren der Fotograf und
der Auftraggeber vor Durchführung des Auftrages.
(3) Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen
hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung
sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen
sind ausgeschlossen.
(4) Der Fotograf kann im Bedarfsfall das Fotoshooting durch Dritte durchführen lassen.
(5) Der Fotograf wählt die Fotografien aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt
werden. Die Mindestanzahl an vorzulegenden Fotografien wird durch das Angebot bestimmt.
(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im
Format JPEG oder in einem anderen vereinbarten Format. Die Abgabe von unbearbeiteten
digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
(7) Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten nach Abschluss des Auftrages ist nicht
Teil des Auftrages.
(8) Der Fotograf hat das Recht zur Aufbewahrung der digitalen Bilddaten der zur Abnahme
vorgelegten Fotografien für den Nachweis seiner Urheberschaft.
§ 3 Urheberrecht
(1) Dem Fotografen steht das Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages
gefertigten Fotografien nach Maßgabe des Gesetzes über Urheberrecht und verwandter
Schutzrechte (UrhG) zu.
(2) Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial
um urheberrechtlich geschützte Werke, insbesondere Lichtbildwerke im Sinne von
§ 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG, handelt.
(3) Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte,
Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet,
die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten
Personen und der Rechteinhaber einzuholen. Sollte eine Person wider Erwarten
dem Fotografen gegenüber während eines Fotoshootings einer Bildaufnahme von sich oder
einem Objekt widersprechen, wird der Fotograf keine Fotografien von der Person oder dem
Objekt fertigen und etwaig bereits gemachte Fotografien der Person oder des Objekts löschen.
Ein Anspruch des Auftraggebers auf Fertigung, Beibehaltung oder Übergabe einer
solchen Fotografie besteht nicht.
§ 4 Nutzungsrecht
(1) Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf
den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung.
(2) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des
vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
(3) Der Besteller einer Fotografie im Sinne von § 60 UrhG hat kein Recht, die Fotografie
zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte
übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
(4) Jede Veränderung oder Weiterbearbeitung (z. B. durch Foto-Composing, Montage
oder durch sonstige Hilfsmittel) der gelieferten Fotografien ist nicht gestattet und bedarf der
vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.
(5) Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien – gleich welcher Form –
durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen,
ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.
(6) Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen,
ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.
(7) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen
bei Personen der Zeitgeschichte müssen gesondert vereinbart werden.
§ 5 Vergütung
(1) Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder
eine Pauschale zuzüglich eventueller Reisekosten vereinbart und berechnet.
(2) Fällige Rechnungen sind, sofern keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, innerhalb
von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotografien
Eigentum des Fotografen.
(4) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der
Fotograf oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten oder
auf Wunsch des Auftraggebers verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern
ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen
Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit
den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass
dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
(5) Mit der Unterzeichnung des Vertrags ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtbetrages
fällig. Erst mit Eingang des Betrages beim Fotografen gelten die im Vertrag
genannten Termine als verbindlich gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so
ist der Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.
(6) Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen.
Kündigt der Auftraggeber, so ist der Fotograf berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu
verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung
des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft
erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach dem Fotografen
5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden
vereinbarten Vergütung zustehen.
§ 6 Widerrufsrecht
Dem Auftraggeber steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und
bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich (Benjamin Wojcik Photography, Benjamin
Wojcik, Eichwaldstraße 50, 44319 Dortmund, E-Mail: info@benwodo.de, Mobil: 0178 /
85 90 43 0) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder
eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür
das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten
haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich
daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von mir angebotene günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem
Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen
ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas
anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte
berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen,
so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt,
zu dem Sie mich von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags
unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im
Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus, und
senden Sie es zurück.)
– Benjamin Wojcik Photography, Benjamin Wojcik, Eichwaldstraße 50, 44319 Dortmund, EMail:
info@benwodo.de, Mobil: 0178 / 85 90 43 0
–
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den
Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
̶ Bestellt am (*) /erhalten am (*)
̶ Name des/der Verbraucher(s)
̶ Anschrift des/der Verbraucher(s)
̶ Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
̶ Datum
_____________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 7 Haftung
(1) Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen
Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Fotograf haftet ferner für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen
herbeigeführt haben.
(2) Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen
Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche
ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.
(4) Liefertermine für Fotografien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von
dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(5) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen sowie die Ausführung
erfolgen mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die der Fotograf
nicht zu vertreten hat (z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen
etc.), kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. dieser
zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen
übernommen werden.
(6) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung
der Fotografien beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die
Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
§ 8 Datenschutz
(1) Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen
personenbezogenen Daten gespeichert werden.
(2) Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen
Informationen vertraulich zu behandeln.
(3) Der Fotograf bedient sich zur Erfüllung eines Auftrags unterschiedlicher externer
Dienstleister (z.B. Fotolabor, Alben-Druckerei, Online-Galerie). An diese Dienstleister werden
die entsprechenden Fotografien und unter Umständen auch zugehörige Kundendaten
übermittelt. Diese Dienstleister werden auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen
und auf die ausschließlich weisungsgebundene Nutzung von personenbezogenen
Daten verpflichtet.
(4) Der Auftraggeber erhält bei Vertragsschluss die Datenschutzerklärung des Fotografen.
§ 9 Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik
Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins
Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
(3) Der Fotograf ist bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag
einvernehmlich mit dem Auftraggeber beizulegen. Darüber hinaus ist der Fotograf nicht bereit
und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden oder sollten die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung
gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten
wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.